Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Hotels (nachfolgend AGB) fassen den Vertragsinhalt zusammen, auf dessen Grundlage die SGHTHERMÁL Kft – Batthyány Kastélyszálló**** – (8782 Zalacsány, Csány László u. 24.) (nachfolgend Anbieter) einen Beherbergungsvertrag mit ihren Gästen abschließt.

1.2. Individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser AGB, schließen jedoch den Abschluss gesonderter Sondervereinbarungen mit Reisebüros, Veranstaltern oder Gästen nicht aus, die gegebenenfalls abweichende, dem jeweiligen Vorgang angemessene Bedingungen enthalten.

2. Vertragspartner

2.1. Die vom Anbieter erbrachten Leistungen werden vom Gast in Anspruch genommen. Erteilt der Gast die Bestellung der Leistungen direkt beim Anbieter, ist er Vertragspartner. Anbieter und Gast werden, sofern die Bedingungen erfüllt sind, Vertragspartner (nachfolgend: Vertragspartner).

2.2. Wird die Dienstleistung von einem Dritten (nachfolgend: Vermittler) im Namen des Gastes bestellt, gelten die Bedingungen der Zusammenarbeit gemäß der Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.

3. Art und Bedingungen der Nutzung der Dienstleistung

3.1. Auf mündliche oder schriftliche Anfrage des Gastes nach einem Angebot sendet der Dienstleister ein schriftliches Angebot (auch per E-Mail). In Ausnahmefällen kann der Dienstleister auch telefonisch Auskunft erteilen; diese stellt jedoch kein verbindliches Angebot dar.
Das schriftliche oder per E-Mail übermittelte Angebot ist für den Dienstleister 48 Stunden ab Versanddatum verbindlich, sofern keine andere Gültigkeitsdauer vereinbart ist.
Nimmt der Gast das Angebot nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer an, erlischt das Angebot des Dienstleisters. Erfolgt keine sofortige Annahme der telefonisch erteilten Auskunft oder des Angebots, kommt kein Vertrag zustande.

3.2. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Bestätigung der Reservierung des Gastes durch den Anbieter zustande und gilt somit als schriftlicher Vertrag. Eine per E-Mail getroffene Vereinbarung wird in diesem Zusammenhang ebenfalls als schriftlich betrachtet.

3.3. Eine mündliche Reservierung, Vereinbarung, Änderung oder Bestätigung durch den Anbieter stellt keinen Vertrag dar.

3.4. Der Vertrag über die Nutzung der Beherbergungsleistungen gilt für einen bestimmten Zeitraum.

3.5. Verlässt der Gast das Zimmer vor Ende des gebuchten Aufenthalts, wird eine Stornogebühr fällig. Der Anbieter ist berechtigt, das vor Ende des Aufenthalts frei gewordene Zimmer weiterzuvermieten.

3.6. Für eine vom Gast veranlasste Verlängerung der Beherbergungsleistung ist die vorherige Zustimmung des Anbieters erforderlich. In diesem Fall kann der Anbieter die Rückerstattung der Gebühr für die bereits erbrachte Leistung verlangen.

3.7. Voraussetzung für die Nutzung der Beherbergungsleistung ist, dass die Gäste vor Bezug des Zimmers ihre Identität gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen. Ein Aufenthalt im Hotel ohne vorherige Anmeldung ist nicht gestattet.

3.8. Für die Änderung und/oder Ergänzung dieses Vertrags ist eine von den Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung erforderlich.

4. Beginn und Ende des Aufenthalts / Check-in; Check-out

4.1. Der Gast hat das Recht, die gemietete Unterkunft ab 14:00 Uhr am vereinbarten Tag zu beziehen.

4.2. Checkt der Gast am Anreisetag nicht bis 18:00 Uhr ein und hat er seine spätere Ankunft nicht im Voraus mitgeteilt, ist der Anbieter berechtigt, die Reservierung als Nichterscheinen zu betrachten und das Verfahren gemäß Punkt 9.5 anzuwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.3. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, bleibt das/die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr am Folgetag reserviert.

4.4. Der Gast muss das Zimmer am Abreisetag bis 10:00 Uhr räumen.

4.5. Je nach Auslastung des Hotels bietet der Anbieter auf Anfrage und gegen Gebühr die Möglichkeit einer früheren Anreise oder späteren Abreise. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, informieren Sie bitte unsere Rezeption am Vortag Ihrer Anreise.

5. Verlängerung des Aufenthalts

5.1. Für eine Verlängerung des Aufenthalts ist die vorherige Zustimmung des Anbieters erforderlich.

5.2. Verlässt der Gast das Zimmer nicht bis 10:00 Uhr am Abreisetag und hat der Anbieter der Verlängerung nicht zuvor zugestimmt, ist der Anbieter berechtigt, eine Verspätungsgebühr in Höhe von bis zu 100 % des Tagespreises zu erheben.

Muss das Zimmer aufgrund der Ankunft eines neuen Gastes umgehend an den Anbieter übergeben werden und ist der Gast nicht erreichbar, ist der Anbieter berechtigt, das Zimmer in Anwesenheit von zwei Zeugen zu räumen und persönliche Gegenstände in einem verschlossenen Gepäckraum zu deponieren.

6. Preise

6.1. Die aktuellen Listenpreise des Hotels finden Sie an der Hotelrezeption und auf der Hotelwebsite (www.wellnesskastely.hu). Preislisten für weitere Leistungen sind ebenfalls an der Rezeption und in der jeweiligen Hotelabteilung einsehbar.

6.2. Der Dienstleister kann seine veröffentlichten Preise ohne vorherige Ankündigung ändern (z. B. aufgrund von Pauschalpreisen oder anderen Rabatten). Hat der Gast eine Unterkunft gebucht und der Dienstleister dies schriftlich bestätigt, kann der Dienstleister den Unterkunftspreis nicht mehr ändern. Die aktuellen Preise des Dienstleisters finden Sie auf der Website des Hotels (www.wellnesskastely.hu).

6.3. Der Gast kann sich jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung an der Hotelrezeption über die Preise informieren.

6.4. Bei Bekanntgabe der Preise gibt der Dienstleister den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Steuergehalt (Mehrwertsteuer, Kurtaxe) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an. Die veröffentlichten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch nicht die Kurtaxe, die vor Ort zu entrichten ist. Der Dienstleister wird dem Vertragspartner etwaige Mehrkosten aufgrund von Änderungen im geltenden Steuerrecht (Mehrwertsteuer, Kurtaxe) nach vorheriger Ankündigung in Rechnung stellen.

7. Angebote und Rabatte

7.1. Aktuelle Angebote und Sonderpreise werden auf der Hotelwebsite veröffentlicht. Die veröffentlichten Sonderpreise gelten ausschließlich für Einzelzimmerbuchungen.

7.2. Die veröffentlichten Rabatte sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

7.3. Der Anbieter legt die Buchungsbedingungen für seine Produkte, insbesondere für Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen, in einem separaten Vertrag fest.

8. Kinderermäßigungen

8.1. Wir bieten folgende Ermäßigungen für Kinder auf Unterkunft und Verpflegung bei Unterbringung im Zimmer der Eltern:
0–3,99 Jahre: 100 % Ermäßigung
40 % Ermäßigung

8.2. Zustellbetten sind nur in bestimmten Zimmerkategorien verfügbar.

8.3. Anfragen für Zustellbetten müssen vorab, und zwar gleichzeitig mit der Buchung, mit dem Anbieter abgesprochen werden.

9. Stornierungs- und Änderungsbedingungen

9.1. Allgemeine Regelung
Sofern im Angebot oder in der Bestätigung des Anbieters keine abweichenden Bedingungen angegeben sind, gelten für Stornierungen und Änderungen die folgenden Regeln.

Der Gast muss Stornierungen oder Änderungen schriftlich mitteilen.

9.2. Stornierung von Einzelzimmerreservierungen
a) Bei Stornierung bis 16:00 Uhr am 7. Tag vor Anreise erhebt der Anbieter keine Stornogebühr.

b) Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Anreise ist der Anbieter berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Bruttogesamtpreises für die gebuchte Unterkunft zu erheben.

c) Bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor Anreise oder Nichterscheinen ist der Anbieter berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Bruttogesamtpreises für die gebuchte Unterkunft, mindestens jedoch den Preis für eine Übernachtung, zu erheben.

Ist der Vertragspartner eine juristische Person (einschließlich Wirtschaftsverbände, soziale Organisationen, Kirchen, Kommunen, kommunale Einrichtungen, staatliche Organisationen und deren Einrichtungen usw.), ist der Vertragspartner/Auftraggeber verpflichtet, im Falle einer Stornierung die anfallende Stornogebühr an den Dienstleister zu zahlen, selbst wenn die Kosten für die Unterkunft ansonsten direkt vom Gast im Namen des Auftraggebers getragen werden.

9.3. Reist der Gast vorzeitig ab, ist der Dienstleister berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Unterkunftspreises für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum zu erheben.

9.4. Wurde die Reservierung durch eine Anzahlung gesichert, kann der Dienstleister die Stornogebühr in die Anzahlung einrechnen.

Im Falle der Nichterfüllung des Vertrags wird die Anzahlung abzüglich der Stornogebühr zurückerstattet.

9.5. Erscheint der Gast am Anreisetag nicht und liegt keine vorherige schriftliche Stornierung vor, ist der Dienstleister berechtigt, die Stornogebühr gemäß Ziffer 9.2 c) zu erheben. Wird die Reservierung durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf andere Weise garantiert, reserviert der Dienstleister das Zimmer bis 12:00 Uhr am Folgetag der Anreise.

Wird die Reservierung nicht garantiert, endet die Leistungspflicht des Dienstleisters um 18:00 Uhr am Anreisetag.

9.6. Höhere Gewalt
Wird die Stornierung durch unvorhersehbare äußere Umstände (höhere Gewalt) verursacht, die außerhalb des Einflussbereichs des Gastes liegen und die Vertragserfüllung unmöglich machen, leisten die Parteien eine Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen.

9.7. Veranstaltungen und Gruppenbuchungen
Für Veranstaltungen, Hochzeiten, Konferenzen, Gruppenbuchungen und individuell vereinbarte Leistungen gelten die Bestimmungen eines separaten schriftlichen Vertrags zwischen dem Dienstleister und dem Kunden. Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Veranstaltungen und Gruppenbuchungen, sofern der individuelle Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält. Im Falle einer Abweichung gelten die Bestimmungen des individuellen Vertrags.

Stornierungsbedingungen für Veranstaltungen und Gruppenbuchungen

Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Stornierung von Gruppenbuchungen und Veranstaltungen folgende Bedingungen:

– Bis 30 Tage vor Anreise können gebuchte Zimmer und Leistungen kostenfrei storniert werden.

– Bei einer Stornierung zwischen 29 und 14 Tagen vor Anreise werden 30 % des Bruttogesamtpreises der stornierten Zimmer und Leistungen als Stornogebühr berechnet.

– Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor Anreise werden 60 % des Bruttogesamtpreises der stornierten Zimmer und Leistungen als Stornogebühr berechnet.

– Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Anreise werden 100 % des Bruttogesamtpreises der stornierten Zimmer und Leistungen als Stornogebühr berechnet.

Im Falle einer Teilstornierung (insbesondere einer Reduzierung der Zimmeranzahl oder des Leistungsumfangs) gelten die Stornierungsbedingungen anteilig für den stornierten Teil.

10. Zahlungsart, Garantie

10.1. Die Bezahlung der bestellten Leistungen kann in bar (in HUF oder Euro), per Kreditkarte (sofern vom Anbieter aksetert) oder per Banküberweisung erfolgen.

10.2. Im Falle einer Banküberweisung ist der Gast verpflichtet, die Anzahl der bestellten Leistungen vor dem Anreisetag zu begleichen, so dass der Betrag dem Konto bis zum Anreisetag gutgeschrieben wird, oder die Überweisung wird vom Gast durch eine unwiderrufliche Bestätigung seines Kreditinstituts bestätigt.

10.3. Die Reservierung gilt als garantiert, wenn die Anzahlung bis zum vom Anbieter abgeschlossenen Geschäft eingegangen ist, der Gast eine Kreditkartengarantie hinterlegt hat oder die Parteien schriftlich etwas anderes verhält. Der Anbieter ist berechtigt, eine nicht fristgerecht garantierte Rezervierung zu stornieren.

10.4. Weitere Zahlungsarten vor Ort: z. B. OTP Széchenyi Holiday Card, vom Hotel und/oder seinen Vertragspartnern ausgestellte Gutscheine usw.

Identifizierung und Bereitstellung von Daten (VISA und Geldwäschebekämpfung)

Dokumentenprüfung: Alle Gäste (unabhängig vom Alter) müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Die Daten werden in das geschlossene Gästeinformationssystem VIZA (Guest Information Closed Database) eingegeben. Bei der Verweigerung der Dokumentenvorlage ist die Unterkunft verwiegt, die Leistung zu verweigern.

Geldwäschebekämpfungsbestimmungen (AML): Nach dem Geldwäschegesetz (Pmt.) ist das Hotel bei Barzahlungen ab 3.000.000 HUF (drei Millionen Forints) oder bei verdächtigen Transaktionen verpflichtet, die tolleigne Sorgfaltspflicht gegenben dem Kunden zu erfüllen (Identifizierung, Anfertigung von Dokumentenkopien, Offenlegung der wirtschaftlichen Berechtigten). Diese Regelung gilt auch bei Ratenzahlungen, jedoch nur für verbundene Dienstleistungen.

10.5 Der Vertragspartner ist für die Bewertungen und Korrektur der Rechnungsdaten verantartung. Der Rechnungswunsch (insbesondere bei Firmenkonten) muss spätestens vor Beginn des Bezahlvorgangs angegeben werden.

11. Leistungsverweigerung und fristlose Vertragsbeendigung

11.1. Leistungsverweigerung
Der Leistungsanbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern, wenn:
a) der Gast die für die Nutzung der Unterkunft erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Ausweispflicht) nicht erfüllt;
b) der Gast die vertraglich vereinbarte Vorauszahlung oder Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt;
c) der Gast ein Verhalten an den Tag legt, das die Ordnung, Sicherheit oder Ruhe des Hotels oder anderer Gäste unmittelbar gefährdet;
d) der Gast die Hausordnung des Hotels schwerwiegend verletzt;
e) die Inanspruchnahme der Leistung gegen geltendes Recht verstößt;
f) der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet.

Im Falle einer Leistungsverweigerung – sofern der Vertrag noch nicht zustande gekommen ist oder die Leistungserbringung noch nicht begonnen hat – besteht für den Leistungsanbieter keine weitere Leistungspflicht.

11.2. Kündigung mit sofortiger Wirkung
Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den bereits abgeschlossenen Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Gast:
a) das Zimmer oder die Hoteleinrichtungen nicht bestimmungsgemäß nutzt;
b) die Ruhe anderer Gäste oder den Hotelbetrieb erheblich stört;
c) aggressives, bedrohliches, rechtswidriges oder offenkundig asoziales Verhalten an den Tag legt;
d) seiner Zahlungsverpflichtung trotz Aufforderung nicht nachkommt;
e) die Sicherheit des Hotels durch schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung gefährdet.

Im Falle einer Kündigung mit sofortiger Wirkung ist der Gast verpflichtet, das Hotel unverzüglich zu verlassen.

11.3. Gefährdet der Gesundheitszustand des Gastes unmittelbar die Gesundheit anderer Gäste oder den sicheren Hotelbetrieb, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Leistungserbringung einzuschränken oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Der Beherbergungsbetrieb handelt bei solchen Maßnahmen im Einklang mit den geltenden Gesundheits- und Datenschutzgesetzen.

11.4. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Dienstleister berechtigt, die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie den nachgewiesenen Schaden aufgrund der Vertragsverletzung zu verlangen.
Wird der Vertrag aufgrund einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Gast gekündigt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr für den verbleibenden Zeitraum.

12. Unterkunftsgarantie

12.1. Kann das Hotel des Leistungsanbieters die vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund eigenen Verschuldens (z. B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsstörungen etc.) nicht erbringen, ist der Leistungsanbieter verpflichtet, dem Gast unverzüglich eine Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen.

12.2. Der Leistungsanbieter ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zum bestätigten Preis für den vereinbarten Zeitraum – oder bis zur Beseitigung des Hindernisses – in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie anzubieten. Sämtliche Mehrkosten für die Ersatzunterkunft trägt der Leistungsanbieter.

12.3. Erfüllt der Leistungsanbieter diese Verpflichtungen vollständig oder hat der Gast die angebotene Ersatzunterkunft angenommen, kann der Vertragspartner keine weiteren Ansprüche auf Entschädigung geltend machen.

13. Rechte des Gastes

13.1. Mit Abschluss des Beherbergungsvertrags erwirbt der Gast das Recht zur üblichen Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten sowie der dem Gast üblicherweise und ohne besondere Bedingungen zur Verfügung gestellten Einrichtungen der Beherbergungsstätte und zum üblichen Service während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten.

13.2. Der Gast kann während seines Aufenthalts in der Beherbergung eine Beschwerde bezüglich der vom Beherbergungsbetrieb erbrachten Leistungen einreichen. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich, jede ihm in diesem Zeitraum schriftlich (oder schriftlich) zugestellte Beschwerde zu bearbeiten. Der Beherbergungsbetrieb bearbeitet jede Beschwerde individuell. Der Gast kann seine Beschwerde schriftlich an die folgende Adresse und Kontaktdaten richten:

Batthyány Wellness Kastélyhotel
8782 Zalacsány Csány László u. 24
Tel.: +39 06 83 537 000
E-Mail: info@wellnesskastely.hu

14. Pflichten des Gastes

14.1. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist bis zum in der Bestätigung angegebenen Termin oder mit Abschluss des Beherbergungsvertrags fällig.

14.2. Falls Gäste Speisen oder Getränke mitbringen und in den öffentlichen Bereichen des Hotels verzehren, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, hierfür eine angemessene Gebühr zu erheben (bei sogenannten „Getränken zum Mitnehmen“). Es ist untersagt, Speisen und Getränke aus den gastronomischen Einrichtungen des Hotels mitzubringen.

14.3. Vor der Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, die von Gästen mitgebracht wurden und nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Beherbergungsbetriebs einzuholen.

14.4. Fahrzeuge von Hotelgästen können kostenfrei auf dem Gästeparkplatz des Hotels parken. Die Nutzung des Parkplatzes und die Haftungsbestimmungen sind in Ziffer 19.3 dieser AGB geregelt.

14.5. Auf dem Parkplatzgelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Fahrer sind jedoch verpflichtet, ihre Geschwindigkeit den Umständen anzupassen.

14.6. Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern auf dem Gelände oder in den Zimmern. Möbel dürfen weder aus den Zimmern noch aus dem Gebäude entfernt oder bewegt werden.

14.7. Die Nutzung der Geräte und Einrichtungen auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr und unter Beachtung der ausgehängten Nutzungs- und Handhabungshinweise.

14.8. Gemäß Gesetz XLII von 1999 zum Schutz von Nichtrauchern ist das Hotel seit dem 1. Januar 2012 ein Nichtraucherhotel. Rauchen ist daher in allen geschlossenen Räumen (einschließlich Gästezimmern), in den Gemeinschaftsbereichen und im gesamten Außenbereich des Hotels (einschließlich Terrassen, Balkonen, Parkplätzen usw.) verboten. Entsprechende Hinweisschilder wurden in den gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen angebracht. Hotelangestellte sind berechtigt, Gäste und andere Personen, die sich im Hotel aufhalten, auf die Einhaltung der Gesetze und die Unterlassung rechtswidrigen Verhaltens hinzuweisen. Gäste und andere Personen, die sich im Hotel aufhalten, sind verpflichtet, die Gesetze und alle Anweisungen zu befolgen. Wird der Hotelbetreiber aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens eines Gastes oder einer anderen Person, die sich im Hotel aufhält, von der zuständigen Behörde gemäß den oben genannten Gesetzen mit einer Geldstrafe belegt, behält er sich das Recht vor, den Betrag der Geldstrafe an die Person, die das rechtswidrige Verhalten begangen hat, weiterzuleiten oder von ihr einzufordern.

14.9. Im Brandfall benachrichtigen Sie bitte umgehend die Rezeption.

14.10. Gäste, die sich ein Zimmer teilen, sowie Gäste, die die gemeinsam genutzten Einrichtungen und Möbel des Hotels nutzen, haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.

14.11. Für mitgebrachte Feuerwerkskörper und andere genehmigungspflichtige Aktivitäten ist die schriftliche Zustimmung des Hotels erforderlich. Der Gast muss die erforderlichen Genehmigungen einholen.

14.12. Der Gast stellt sicher, dass Kinder unter 14 Jahren, die unter seiner/ihrer Aufsicht stehen, sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Anbieters aufhalten dürfen.

14.13. Der Gast ist verpflichtet, jegliche Schäden unverzüglich dem Hotel zu melden und dem Hotel alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Aufklärung des Schadenshergangs oder zur Erstattung einer Anzeige bei der Polizei erforderlich sind.

14.14. Die Gäste erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass in den öffentlichen Bereichen des Hotels (ausgenommen Umkleidekabinen und Toiletten, jedoch einschließlich des Parkplatzes und der direkt zum Hotel gehörenden Außenbereiche) zum Schutz des Eigentums eine Videoüberwachungsanlage betrieben werden kann. Die Aufnahmen werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verwendet oder gelöscht.

14.15. Im Falle einer außerordentlichen Reinigung, Instandsetzung oder Desinfektion (insbesondere aufgrund von Rauchen, Erbrechen, vorsätzlicher Verschmutzung oder Verschmutzung durch Haustiere) ist der Anbieter berechtigt, die entstandenen und nachgewiesenen Kosten dem Gast in Rechnung zu stellen.

14.16. Der Dienstleister verpflichtet sich, gefundene Gegenstände ein halbes Jahr lang aufzubewahren; die Portokosten trägt der Gast.

14.17. Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung des Dienstleisters sowie die für die Einrichtung geltenden Regeln einzuhalten. Die Hausordnung ist an der Rezeption und auf der Website des Hotels einsehbar.

15. Mitbringen von Tieren

15.1. Tiere (Hunde, Katzen) können gegen eine in der Preisliste angegebene Gebühr mitgebracht werden. Blindenhunde sind für unsere Gäste kostenlos.

15.2. Der Gast ist verpflichtet, sein Tier zu beaufsichtigen. In den öffentlichen Bereichen gilt Leinenpflicht. Der Gast haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden sowie für zusätzliche Kosten der Fellpflege.

16. Rechte des Dienstleisters

16.1. Kommt der Gast seiner Zahlungsverpflichtung für die vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht nach, hat der Dienstleister – vorbehaltlich einer Vertragsstrafe – ein Zurückbehaltungsrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes, die dieser ins Hotel mitgebracht hat, um seine Ansprüche zu sichern.

16.2. Die Rezeption, die die ständige Aufsicht auf dem Gelände der Anlage – mit Ausnahme des Parkplatzes – gewährleistet, ist berechtigt, die ein- und ausreisenden Gäste zu kontrollieren und deren Identität festzustellen. Der Dienstleister ist berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrs- und Parkordnung auf dem Hotelgelände zu ergreifen.

16.3. Bei Bedarf ist die Rezeption berechtigt, den Verkehr auf dem Gelände der Anlage zu regeln.

17. Pflichten des Dienstleisters

17.1. Die Unterkunft und die sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen werden gemäß den geltenden Vorschriften und Servicestandards erbracht.

17.2. Die schriftliche Beschwerde des Gastes wird geprüft, und es werden die erforderlichen Schritte zur Behebung des Problems unternommen und schriftlich dokumentiert.

17.3. Im Interesse der Ruhe und Erholung unserer Gäste ist es verboten, nach 22:00 Uhr im gesamten Hotelbereich und auf den Terrassen laute Geräusche zu verursachen. Dies umfasst auch das Fernsehen in störender Lautstärke in den Zimmern, das Hören von Musik und das Abspielen lauter Musik in der Lobby. Das Hotelpersonal ist für die Einhaltung dieser Regelung verantwortlich.

18. Krankheit und Tod des Gastes

18.1. Erkrankt der Gast während seines Aufenthalts und ist er nicht in der Lage, selbstbestimmt zu handeln, stellt der Beherbergungsbetrieb medizinische Hilfe bereit.

18.2. Im Falle der Krankheit oder des Todes des Gastes fordert der Beherbergungsbetrieb von den Angehörigen, Erben oder dem Rechnungsempfänger des Verstorbenen eine Entschädigung für alle medizinischen und verfahrenstechnischen Kosten, die Kosten für bis zum Tod in Anspruch genommene Leistungen sowie für etwaige Schäden an Ausstattung und Einrichtung im Zusammenhang mit der Krankheit oder dem Tod.

18.3. Besteht aufgrund des Gesundheitszustands oder Verhaltens des Gastes der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die geltenden Gesundheitsschutzmaßnahmen gemäß den geltenden Gesetzen zu ergreifen und gegebenenfalls die zuständige Behörde zu benachrichtigen.

Der Gast ist verpflichtet, bei der Umsetzung der Gesundheitsschutzmaßnahmen mitzuwirken. Wird eine Infektionskrankheit bestätigt, ist der Leistungserbringer berechtigt, die Nutzung öffentlicher Bereiche einzuschränken, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

19. Haftung des Leistungserbringers

19.1. Der Leistungserbringer haftet für Gegenstände, die der Gast in das Hotel mitbringt, gemäß § 6:369 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Haftung des Leistungserbringers erstreckt sich auf Gegenstände, die der Gast a) in seinem Zimmer platziert, b) an einem vom Leistungserbringer dafür vorgesehenen oder allgemein dafür bestimmten Ort deponiert oder c) einem Mitarbeiter des Leistungserbringers aushändigt, von dem er annehmen kann, dass er berechtigt ist, den Gegenstand entgegenzunehmen.

Die Haftung des Leistungserbringers ist auf das Fünfzigfache des Tagespreises begrenzt.

Sofern im Zimmer ein Safe vorhanden ist, ist der Gast verpflichtet, Wertsachen – insbesondere Bargeld, Schmuck und hochwertige elektronische Geräte – im Safe zu deponieren. Die Nichtbenutzung des Safes kann im Rahmen der Schadensverteilungs- und Schadensminderungspflicht geltend gemacht werden.

19.2. Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Wertsachen, Bargeld und Wertpapiere, wenn
a) der Gegenstand ausdrücklich zur Aufbewahrung angenommen wurde,
b) die Annahme zur Aufbewahrung ausdrücklich verweigert wurde oder
c) der Schaden aus einem Grund entstanden ist, für den er nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet.
In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast.

Die Nutzung des Zimmersafes gilt nicht als Annahme zur Aufbewahrung durch den Dienstleister. Wertvollere Gegenstände können an der Rezeption zur Aufbewahrung abgegeben werden.

19.3. Der Gästeparkplatz des Hotels befindet sich in einem abgeschlossenen Bereich und wird zum Schutz des Eigentums teilweise videoüberwacht, gilt jedoch nicht als bewachter Parkplatz.

Die Nutzung des Parkplatzes begründet keinen separaten Park- oder Bewachungsvertrag. Die Haftung des Dienstleisters für auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge richtet sich nach § 6:369 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Parkplatz ist kein Ort zur Aufbewahrung von beweglichen Gegenständen, Wertsachen, Bargeld oder Dokumenten, die sich im Fahrzeug befinden. Der Gast ist verpflichtet, die Sicherheit der im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenstände zu gewährleisten.

Auf dem Parkplatz gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

19.4. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die a) aufgrund höherer Gewalt und außerhalb des Einflussbereichs seiner Mitarbeiter und Gäste entstanden sind, b) auf das Verhalten des Gastes zurückzuführen sind oder c) durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden.

Der Dienstleister haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn, Geschäftsverluste), die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters zurückzuführen sind.

Der Dienstleister kann Bereiche im Hotel ausweisen, die dem Gast nicht zugänglich sind. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die in diesen Bereichen entstehen.

19.5. Die Nutzung der Wellness- und Sporteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und unter Beachtung der Hausordnung und der Aushänge. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass in Wassernähe ein erhöhtes Rutschrisiko besteht.
Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch Regelverstöße, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung seitens des Gastes oder aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen, entstehen.
Der Dienstleister ist berechtigt, die Nutzung der Einrichtungen für Wartungsarbeiten oder zur Einhaltung behördlicher/gesundheitsrechtlicher Vorschriften vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen.

19.6. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich nach deren Feststellung an der Rezeption zu melden und die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten anzugeben. Der Gast haftet für Schäden, die durch die unterlassene unverzügliche Meldung entstehen.

20. Höhere Gewalt

20.1. Im Falle eines Ereignisses oder Umstands (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, extreme Wetterbedingungen, Stromausfall, Streik), das außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegt (höhere Gewalt), ist jede Partei von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, solange dieses Ereignis oder dieser Umstand andauert.

21. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich das Hotel befindet, das die Unterkunft bereitstellt.

21.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Dienstleistungsvertrag gilt das Recht des Erfüllungsortes. Gerichtsstand ist das Gericht am Erfüllungsort.

21.3. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Gast unterliegt ungarischem Recht.

22. Datenverarbeitung

Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO).

Die detaillierten Regeln zur Datenverarbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung des Dienstleisters enthalten, die auf der Website des Hotels und an der Rezeption einsehbar ist.

Mit Abschluss des Beherbergungsvertrags erklärt der Gast, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben.

Gültig bis auf Widerruf oder Änderung.